Informationen QV 2023 Gebäudetechnikplaner

Im Januar haben Informationsanlässe zum QV 2023 stattgefunden. Gerne stellen wir Ihnen die Präsentationen zur Einsicht zur Verfügung. Bei Fragen und für weiterführende Informationen helfen die Chefexperten gerne weiter:

Chefexperte GTP Lüftung Stefan Amacher stefan.amacher@solvair.ch 031 982 10 10
Chefexperte GTP Heizung Stefan Schneeberger schneeberger@enerconom.ch 032 625 04 36
Chefexperte GTP Sanitär Philipp Vögeli philipp.voegeli@riesen-ing.ch 031 998 80 80
GTP Lüftung: Präsentation QV 2023 Informationsanlass
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GTP Heizung: Präsentation QV 2023 Informationsanlass
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GTP Sanitär: Präsentation QV 2023 Informationsanlass
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Informationen über die Neuerungen ab QV 2023

Ziel und Zweck

Die periodische Überprüfung der Bildungsverordnung (BiVo) hat aufgezeigt, dass das Qualifikationsverfahren überarbeitet werden muss. Die revidierte Bildungsverordnung vom 06.10.2009 ist seit Januar 2019 in Kraft, und die neuen Abschlussprüfungen werden 2023 erstmals durchgeführt.


Durchführung

• Die Prüfungen werden nach wie vor regional (kantonal) organisiert und durchgeführt (keine zentrale Prüfung)
• Die Prüfungen finden nur noch an Prüfungszentren statt (zum Beispiel Schulungszentren, Berufsfachschulen)
• Es gibt keine Prüfungsteile mehr, welche in den Lehrbetrieben absolviert werden

Prüfungsinhalte

• Lerninhalte Berufslehre wurden nicht verändert, nur die Prüfungsform ist neu
• Die Prüfungsdauer beträgt total 21 Stunden und 45 Minuten
• Es gibt keine Unterteilung mehr in «Theorie» und «Praxis». Demzufolge werden die Berufskenntnisse nicht mehr separat in Form einer schriftlichen Prüfung geprüft, sondern sind in die «Praktischen Arbeiten» integriert.
• Die gesamte Prüfung erfolgt im Rahmen einer vorgegebenen «Praktischen Arbeit». Dieses Projekt dient als Aufhänger zum Prüfen aller relevanten Tätigkeiten und Kenntnisse.

Rahmenbedingungen

• Hilfsmittel: Der Chefexperte entscheidet pro Prüfungsteil über deren Einsatz
• Die Teilnehmer bringen ihren eigenen Computer mit Software-Tools mit
• Die Prüfung kann auf CAD, von Hand oder in Mischform erstellt werden
• Internet: Keine Einschränkungen, jedoch keine widerrechtliche Verwendung
• Weitere Informationen und Details sind in den Ausführungsbestimmungen beschrieben