Mit einem gezielten Kursbesuch entwickeln Sie Ihr berufliches und persönliches Potenzial.
In Zusammenarbeit mit der GVB bietet suissetec Kanton Bern jeweils einen Vorbereitungskurs auf die VKF – Prüfung „Fachperson äusserer Blitzschutz“ an.
Die nächsten Kurse finden wie folgt statt:
Kurs 1
- 06. + 07.02.2024
- 05. + 06.03.2024
Kurs 2
- 27. + 28.02.2024
- 19. + 20.03.2024
Für Fragen zu den Kursen wenden Sie sich bitte direkt an die GVB Services AG:
GVB Services AG
Papiermühlestrasse 130
3063 Ittigen
Telefon 031 925 15 15
ukallen@gvb.ch
www.gvb.ch
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Das von EnergieSchweiz im 2020 lancierte Programm «erneuerbar heizen» begleitet Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer beim Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizsysteme.
Fachpersonen werden in einem halbtägigen Kurs Impulsberatung «erneuerbar heizen» geschult. Sofern die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, werden die Beraterinnen und Berater nach erfolgreichem Kursabschluss auf die nationale Impulsberater-Liste aufgenommen und können die Impulsberatung bei den Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern durchführen.
Informationen zu Kursziele-, Inhalte, Zulassungsbedingungen, Kosten und der nächste Kurstermin können dem Flyer entnommen werden.
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Das Ziel einer energetischen Betriebsoptimierung (eBO) ist das Ausschöpfen des Sparpotenzials. Einfache eBO-Massnahmen werden in weniger als zwei Jahren durch geringere Energiekosten ausgeglichen und leisten einen wesentlichen Beitrag an den Klimaschutz.
Die Kantone Bern und Basel-Stadt sowie Energie Schweiz haben ein Excel-Tool zur Umsetzung von energetischen Betriebsoptimierungen (eBO) in Gebäuden und KMU’s entwickeln lassen. Die als eBO-Tool bezeichnete Rechenhilfe dient der Umsetzung der jeweiligen kantonalen Energiegesetzgebung.
Informationen zu Kursziele-, Inhalte, Zulassungsbedingungen, Kosten und der nächste Kurstermin können dem Flyer entnommen werden.
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Denken Sie daran:
Für besuchte Kurse und Seminare können Rückforderungen der Kurskosten bei der Paritätischen Kommission geltend gemacht werden. Im Gesamtarbeitsvertrag steht unter Art. 23 Weiterbildungsförderung: die Arbeitnehmenden haben das Recht auf fünf bezahlte Arbeitstage pro Kalenderjahr zur beruflichen Weiterbildung oder zur Weiterbildung zur Ausübung von Funktionen der Sozialpartnerschaft.
Beitrag an die Weiterbildung der PK-Gebäudetechnik