Nein-Parole zur «Objektsteuer auf Zweitliegenschaften»
Die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften ist konnex zum Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung.
Der Systemwechsel opfert bewährte Abzüge wie den Unterhaltsabzug sowie den Abzug für energetische Sanierungen. Aus Sicht von suissetec haben diese beiden Abzüge jedoch mehr als eine blosse Daseinsberechtigung, weshalb sie zwingend beibehalten werden müssen. Folgende Argumente sprechen für die Beibehaltung dieser Abzüge: Verhinderung von Schwarzarbeit, Substanzerhalt Gebäude, positiver Anreiz für das Baugewerbe, Erreichung der Klimaziele sowie Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen.
Entsprechend spricht sich suissetec gegen die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften und damit für die «NEIN-Parole» beim vorliegenden Geschäft aus.

Leiter Mandate und Politik
Einkaufsgenossenschaft Gebäudetechnik, ISOLSUISSE, interne Vereinigungen, Politik/Lobbying